Urteil: PKV muss Kosten für importierte, teure Arzneien übernehmen
Apotheken sind bei der Preisgestaltung von importieren Arzneimitteln, die noch nicht in Deutschland zugelassen sind, nicht an das Preisrecht der Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und eine Klage der Barmenia gegen eine Apotheke abgewiesen, die einer Versicherten ein teures Krebsmedikament verkaufte.
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