Kfz-Haftpflicht: Wenn Fahrzeug und Anhänger unterschiedlich versichert sind
Bei einem Unfall mit Anhänger kommt es zum Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern des Zugfahrzeuges und des Anhängers nachdem einer der Versicherer den Schaden reguliert hat. Dies kann auch nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
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