Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation | Rechtsanwalt Alsdorf | Reiserecht | reise
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zahlen muss, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Lungentransplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht ...
Weiterlesen auf: ferner-alsdorf.de