D&O: Wenn der Geschäftsführer nach der Insolvenz Zahlungen tätigt
Umfasst der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer, wenn dieser insolvenzrechtswidrig Zahlungen der Gesellschaft leistet? In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach kommt die D&O Versicherung im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft nicht für den Ersatz dieser gemäß § 64 GmbH-Gesetz rechtswidrigen Zahlungen durch einen versicherten Geschäftsführer auf.
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