Weiterarbeiten, obwohl eigentlich nichts mehr geht: BU-Ansprüche wegen „Raubbaus an der eigenen Gesundheit“
Gerade Selbstständige neigen dazu, weiterzuarbeiten, obwohl eigentlich gar nichts mehr geht. Sie betreiben damit „Raubbau an der eigenen Gesundheit“, der zu Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) berechtigen kann. Allerdings erkennen Versicherer in ihrer Leistungsfallprüfung oft nicht, wenn der Versicherte den Zeitpunkt des „Ausstiegs“ überschreitet. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke schildert einen aktuellen Fall.
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