Klage von Sparkassen-Mitarbeitern: Bafin darf persönliche Daten von Anlageberatern speichern | DAS INVESTMENT
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darf weiterhin personenbezogene Angaben von Anlageberatern in ihrer Datenbank speichern. Geklagt hatten dagegen Mitarbeiter mehrerer Sparkassen. Doch ein Gericht gab jetzt der Aufsichtsbehörde recht.
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