Zahlt die BU bei Verschweigen eines einzelnen Arztbesuches?
Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen einzelnen Arztbesuch verschweigt, auch wenn ihm dabei körperliche und psychische Beschwerden attestiert wurden, so ist damit noch nicht nachgewiesen, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt. Im konkreten Fall wollte ein Schornsteinfeger eine Kur beantragen und ging daher zum Hausarzt. Dieser attestierte ihm ein Erschöpfungssyndrom, ein Burnout-Syndrom sowie Schlafstörungen. Ein knappes Jahr später schloss er die BU-Versicherung ab, ohne den Arztbesuch anzugeben.
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