Warum die Einladung zu einer Kreuzfahrt keine Schenkungsteuer auslöst
Die Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Laut dem Urteil kommt es im vorliegenden Fall nicht zu einer Vermögensmehrung, die jedoch als Schenkung erforderlich wäre.
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