Verweis auf günstigere Werkstatt ist zulässig
Ein Verweis auf günstigere Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung ist nur dann nicht zulässig, wenn das Fahrzeug entweder jünger als drei Jahre ist oder es durchgehend in Vertragswerkstätten gewartet und repariert wurde.
Weiterlesen auf: kfz-betrieb