Richtlinie IDD: Versicherungsmakler sollten Verträge mit Handelsvertretern nachjustieren | DAS INVESTMENT
Die gesetzlichen Änderungen, die die seit Ende Februar wirksame Richtlinie IDD mit sich bringt, betreffen auch Handelsvertreter. Versicherungsmakler sollten Verträge mit ihren Angestellten entsprechend anpassen, rät Rechtsanwältin Stephanie Has von der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
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