Versicherung muss nach Unfall zahlen
Nach einem Autounfall muss die Versicherung des Verursachers alle in einem Gutachten genannten Reparaturkosten erstatten. Dazu gehören auch die Kosten für eine Probefahrt durch die Werkstatt, wenn das Gutachten diese auflistet. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz. Die gegnerische ...
Weiterlesen auf: Badische Zeitung