Unwirksame Klausel in der PHV-Forderungsausfalldeckung
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel zur Forderungsausfallversicherung in einer Privathaftpflichtversicherung mit der Formulierung "Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrages" als unwirksam eingestuft (BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16). Nach Meinung der Richter verstößt die Bestimmung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit durch eine berufliche Tätigkeit des Schädigers verursachte Schäden nicht versichert sein sollen.
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