Sofortrente bringt keine günstigere Beitragsgestaltung
Wer mit seinem früheren Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung als Direktversicherung abgeschlossen hat, muss im Alter darauf recht hohe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt für Pflichtversicherte genauso wie für freiwillig Versicherte. Als beitragspflichtig gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren monatlich jeweils 1/120 des Auszahlungsbetrags. Dabei bleibt es auch, wenn das ausgezahlte Geld in einer Sofortrente angelegt wird, befand das Bundessozialgericht (BSG) am 10.10.2017 (Az. B 12 KR 1/16 R).
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