Provisionsabgabeverbot - Zwei Versicherer geben Unterlassungserklärung ab
Das Provisionsabgabeverbot gilt in Deutschland weiterhin. Damit ist es Versicherern und Vermittlern untersagt, Kunden bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Sondervergütung zu versprechen. Wie rigoros das Abgabeverbot nach wie vor geahndet wird, zeigen zwei Fälle vor der Wettbewerbszentrale. Demnach haben Versicherer Unterlassungserklärungen abgeben müssen, weil sie ihren Kunden Einkaufsgutscheine für ihre Unterschrift unter einen Versicherungs-Vertrag in Aussicht gestellt ... weiterlesen
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