Prämienfreistellung: Welche Beratungspflicht trifft den Versicherer?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in einem aktuellen Fall zur Umwandlung einer Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung zu entschieden, ob hier Beratungspflichten des Versicherers entstehen. Es stellte in seinem Urteil klar, dass der Wunsch des Versicherungsnehmers, sich vorübergehend von Prämien für seine Lebensversicherung durch Umwandlung freistellen zu lassen, eine solche Beratungspflicht des Versicherers begründen kann.
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