Kürzung von Bewertungsreserven: BGH vertagt Urteil
Am 13.06.2018 sollte der BGH darüber entscheiden, ob es Lebensversicherern erlaubt ist, bei Auszahlung einer Lebensversicherung die Bewertungsreserven zu kürzen oder ganz zu streichen. Die Klage wird seit 2015 vom Bund der Versicherten geführt. Es geht um einen Lebensversicherungsvertrag der ehemaligen Victoria, bei dem dem Kunden eine Beteiligung von 2.821,35 Euro avisiert, aber letztlich nur 148,95 Euro ausbezahlt wurden. Der Versicherer beruft sich dabei auf das LVRG.
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