Krankentagegeld: Immer neue Karenzzeit bei gleichem Versicherungsfall?
Wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, endet in der Regel auch die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung. In einem aktuellen Fall dauerte die Erkrankung jedoch an und war weiterhin behandlungsbedürftig, auch wenn der Versicherte zwischenzeitlich arbeitet. Der Bundesgerichtshof musste darüber entscheiden, was passiert, wenn also der Versicherungsfall andauert und in diesem Zeitraum weitere Arbeitsunfähigkeiten eintreten.
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