Keine Verpflichtung zur Marktforschung im Fall von Abschleppkosten
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles ist nicht dazu verpflichtet, vor Erteilung des Auftrages Marktforschung hinsichtlich der Höhe der Abschleppkosten zu betreiben. Dies ist ihm am Unfallort nicht zuzumuten, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart zu entnehmen ist (AG Stuttgart, 21.11.2017 - 43 C 723/17).
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