DSGVO: Müssen per E-Mail versandte Daten verschlüsselt werden?
Seit die DSGVO gilt, müssen sich Unternehmen auch mit TOM herumschlagen. TOM? Nach der DSGVO müssen „technisch organisatorische Maßnahmen“ – Abkürzung: TOM – für den Datenschutz getroffen werden. Eine solche Maßnahme ist die Verschlüsselung. Trotz aller Aufregung darüber: Die DSGVO bringt nichts grundlegend Neues zum Thema Verschlüsselung. Bereits in der Vergangenheit musste E-Mail-Kommunikation verschlüsselt werden, sofern sie personenbezogene Daten enthielt.
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