Wann der Entzug der Versicherungsmaklererlaubnis verfassungsgemäß ist
Unschuldsvermutung und Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz sind nicht verletzt, wenn ein Verwaltungsgericht auf gesetzlicher Grundlage der rechtskräftigen Entscheidung eines Strafgerichts folgt ohne dem Einwand nachzugehen, diese Entscheidung sei verfahrensfehlerhaft erfolgt. Unter anderem so hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.08.2017 (Az.: 1 A 399/17) und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.02.2017 (Az.: 1 K 2045/15) zurückgewiesen.
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