Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen Steuerstraftaten rechtskräftig
Pressemitteilung 89/18 vom 15.05.2018 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten H. wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier weitere Angeklagte jeweils wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gegen die wegen Beihilfe verurteilten Angeklagten hat es zur Bewährung ausgesetzt.
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