Täuschung durch Makler: Liegt Verletzung der Anzeigepflicht beim Versicherten?
Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung eines Versicherungsmaklers ist auch dann dem Versicherungsnehmer zuzuschreiben, wenn der Makler einen vom Versicherungsnehmer richtig ausgefüllten Fragebogen nicht an den Versicherer weiterleitet. Im konkreten Fall hatte der Makler stattdessen einen Antrag erstellt, in der Wesentliches verschwiegen wurde. Übernimmt anschließend ein anderer Versicherer den Versicherungsvertrag wird laut dem Gericht auch das Anfechtungsrecht übertragen.
Weiterlesen auf: AssCompact