Freiwillig krankenversichert: Sofortrente voll beitragspflichtig
Gesetzlich krankenversicherte Senioren sind meist pflichtversichert. Soweit sie allerdings die Anwartschaft für eine Pflichtversicherung im Alter nicht erfüllen, sind sie freiwillig versichert. Für diese Senioren gilt: Die Beiträge richten sich nach ihrer vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) auch eine Sofortrente beitragspflichtig (Az. B 12 KR 16/16 R).
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