VG: Kein Rechtsschutz bei Drei-Cent-Forderung
Eine Forderung von 0,03 Euro sei kein wirtschaftliches Interesse mehr, sondern lediglich Rechthaberei, so ein VG. Ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht.
Weiterlesen auf: Legal Tribune OnlineEine Forderung von 0,03 Euro sei kein wirtschaftliches Interesse mehr, sondern lediglich Rechthaberei, so ein VG. Ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online