BGH zur Vorlage eines Attests bei der Reiseabbruchversicherung
Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung verpflichten den Versicherungsnehmer oftmals zum Einreichen zahlreicher Unterlagen im Versicherungsfall. Zum Beispiel wird ein „ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort“ bei „unerwarteter schwerer Erkrankung; schwerer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken“ gefordert. Diese umfassende und konkrete Auflistung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot, wie jetzt der BGH entschieden hat.
Weiterlesen auf: AssCompact