BGH zur analogen Heranziehung der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 511/15 ausgeführt, dass die Wertungen, die der Gliedertaxe der Unfallversicherung zugrunde liegen, auch für dort nicht aufgeführte Körperteile herangezogen werden können.
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