Wenn sich der Rückflug um drei Tage verspätet
Weil ein Flugzeug durch einen Blitzschlag beschädigt worden ist, verzögerte sich dessen planmäßiger Abflug erheblich. Das Amtsgericht Rüsselsheim hatte anschließend zu klären, ob den betroffenen Fluggästen eine Ausgleichszahlung zusteht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH