Wenn der Versicherungsnehmer falsche Quittungen für Hausrat einreicht
Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Einbruchdiebstahl falsche Quittungen beim Hausratversicherer einreicht, handelt arglistig. Die Versicherung wird dadurch leistungsfrei. Dabei ist unerheblich, dass im konkreten Fall der Versicherte die Quittungen nicht selbst gefälscht hatte. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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