Angeblich fehlerhaften Beratung bei Rürup-Versicherung: Warum der Versicherungsmakler in diesem Fall nicht haften musste | DAS INVESTMENT
Das Landgericht Lübeck sollte entscheiden, ob ein Versicherungsmakler seinen Kunden falsch beraten hatte: Es ging um die Vermittlung einer Rürup-Versicherung. Hier kommentiert Rechtsanwalt Jens Reichow das Urteil – und gibt Vermittlern einen wichtigen Rat.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT