Wann die Hausratversicherung für Schadenfälle in Garagen greift
Besagt eine Klausel in einer Hausratversicherung, dass Hausrat in dort näher beschriebenen Sammelgaragen nicht versichert ist, ist dies nicht überraschend und somit zulässig. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 20.12.2016 - 275 C 17874/16 entschieden.
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