Verletzung durch fremden Hund: Mitverschulden des Geschädigten
Werden Sie verletzt, weil Sie beim Spazierengehen mit Ihrem Hund von einem fremden Hund angegriffen werden, beruft sich die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Hundehalters regelmäßig auf die mitwirkende Tiergefahr. Die Versicherung mindert deshalb Ihren Schadensersatzanspruch ...
Weiterlesen auf: anwalt.de