Schadensersatzanspruch wegen Sturz auf Radweg
In einem Gerichtsstreit am Landgericht (LG) Magdeburg war die Frage zu klären, ob der durch den Sturz entstandenen Schaden des Radfahrers durch die Stadt getragen werden muss. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Radfahrer den Unfall selbst verschuldet hat. Er gab an, dass er eine etwa 30 Kilometer lange Radtour unternahm, an dessen Ende es auf einem Fahrradweg zum Sturz kam. Die Unfallursache lag in der Beschaffenheit des Teerbelags, die durch Kuhlen und lange Risse gekennzeichnet war.
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