Nutzungsausfallentschädigung: Versicherung muss mehr zahlen als gedacht!
Denn die Reparaturwerkstatt ist Erfüllungsgehilfe des Schädigers und nicht des Geschädigten, ein Fehlverhalten des Reparaturbetriebes geht daher zulasten des Schädigers (bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung). Und weiter geht es: Dass sodann in dem Zeitraum vom 18. Dezember bis 02. Januar ...
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