Maklerpflichten: Klare Trennung von Pflichten des Versicherers
Eine Entscheidung des BGH ruft in Erinnerung, dass es sich bei den Beratungspflichten des Versicherungsmaklers um eigene Pflichten handelt, deren Erfüllung ein Versicherungsnehmer unabhängig von etwaigen Verpflichtungen des Versicherers verlangen kann. Für diese Pflichten haftet der Makler auch allein.
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