Lebensversicherung: Anrechnung von Fondsverlusten bei Rückabwicklung
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch muss sich der Versicherungsnehmer auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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