Keine Befugnis für Verbandsklagen eines Anlegerschutzvereins

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Keine Befugnis für Verbandsklagen eines Anlegerschutzvereins

Keine Befugnis für Verbandsklagen eines Anlegerschutzvereins © Fineas / Fotolia.com

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem in Berlin ansässigen Verein, der sich insbesondere um die Interessen von Anlegern notleidend gewordener geschlossener Immobilienfonds kümmert, keine Verbandsklagebefugnis zukommt. Diese würde es ihm ermöglichen, Verbandsklagen im Verbraucherschutzinteresse gegen Wettbewerbsverstöße im Kapitalmarktbereich zu erheben.

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