Gericht: Auf der Toilette greift die Unfallversicherung nicht
Heilbronn (dpa) - Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Heilbronn getroffen. Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen.
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