Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften auf
Pressemitteilung 70/18 vom 09.04.2018 - Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten wegen Untreue in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
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