Achtung, Erbengemeinschaft: Steuerhinterziehung auch bei Nicht-Wissen möglich!
Jeder Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein. Was sich zunächst sehr abstrakt anhört, bedeutet konkret: Alle Erben schulden die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist.
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