Abgelassenes Benzin löst Feuer aus - tritt private Haftpflicht ein?
Das OLG Hamm hat sich in seinem Urteil vom 10.6.2015 (Aktenzeichen 20 U 80/15) mit der Frage zu befassen gehabt, ob eine private Haftpflichtversicherung eintreten muss bei Schäden durch das Ablassen von Benzin zur Vornahme einer Reparatur bei einem Kraftfahrzeug. In dem Vertrag wurde ...
Weiterlesen auf: anwalt.de