Verweisung auf günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung
In einem Fall vor dem Landgericht Freiburg war eine beklagte Versicherung der Auffassung, dass der Geschädigte seinen Unfallwagen in einer günstigeren Vertragswerkstatt reparieren lassen müsse. Die Gleichwertigkeit der Reparatur war unstreitig.
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