Tierhalterhaftpflichtversicherung - Gewerbliche oder nicht gewerbliche Haltung eines Hundes?
Bietet eine für ein bestimmtes Tier abgeschlossene Tierhalterhaftpflichtversicherung Deckung allein für nicht gewerblich genutzte Tiere, trägt der Versicherer für Umstände, wonach das Tier zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls einem gewerblichen Zweck diente, die Beweislast. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 158/16.
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