Pflichtmitgliedschaft in der GKV und freiwillige Zusatzversicherung: Was ist absetzbar?
Wer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und zusätzlich freiwillig privat krankenversichert ist, kann nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft