Pflicht zur Erstinformation für Vermittler auf der Onlineplattform
Die Erstinformation bereitet Kopfschmerzen. § 11 VersVermG sagt, dass ein Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Versicherungsvertreter) beim Erstkontakt mit dem Kunden diesem bestimmte Informationen überreichen muss. Damit steht nur eins fest: Wenn man ...
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