Mithaftung bei einem Verkehrsunfall aufgrund Überschreiten der Richtgeschwindigkeit?
Wenn jemand mit hoher, aber erlaubter Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, haftet er nicht anteilig mit, wenn er durch einen anderen Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Hamm hervor. Im betreffenden Streitfall kam es zu einem Autobahnunfall, bei dem ein Dacia-Fahrer plötzlich und ohne zu blinken von der rechten auf die linke Fahrspur gewechselt war, als ein Seat-Fahrer auf derselben Spur mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h keine Gelegenheit mehr hatte, darauf zu reagieren.
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