Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen
Pressemitteilung 48/18 vom 13.03.2018 - Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa "Kontoinhaber" keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten.
Weiterlesen auf: Bundesgerichtshof