Hundehaftpflicht: Warnen schützt vor Strafe nicht
Der Halter haftet für seinen Hund. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Halter das Opfer eindringlich mahnte und sich die Geschädigte nicht nach den Warnungen richtete. Dies haben nun die Richter des OLG Oldenburg höchstrichterlich entschieden (Az.: 9 U 48/17). Der Fall sollte jedem Hundehalter ohne entsprechenden Schutz ein Fingerzeig sein.
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