Günstiger Basistarif: Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge abziehbar
Wer in einer privaten Krankenversicherung einen besonders günstigen Basistarif abgeschlossen hat, darf nicht den teureren Basistarif einer gesetzlichen Krankenkasse in der Steuererklärung geltend machen.
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