Falsch geparkte Fahrzeuge dürfen sofort abgeschleppt werden
Eine Autofahrerin parkte ihren Wagen so, dass eine Engstelle von 2,40 m entstand. Ein angrenzender Gewerbebetrieb konnte nicht mehr beliefert werden, da die Durchfahrt für den Zulieferer wegen des geparkten Fahrzeugs zu eng war. Die Stadt ließ den Wagen von einem Abschleppunternehmen umsetzen und stellte der Fahrerin die durch die Umsetzung entstandenen Kosten in Höhe von 189,63 € in Rechnung.
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