Betriebsrente wegen Erwerbsminderung ist rückwirkend zu gewähren
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auch rückwirkend zu gewähren. Die betreffende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) einer Pensionskasse, nach der die Antragstellung nur unter Vorlage von Nachweisen und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird, ist unwirksam. Dem klagenden Versicherten ist deshalb für 33 Monate weitere Betriebsrente in Höhe von insgesamt 21.783,96 Euro brutto zugesprochen worden.
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